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Mitgliedschaften + Spenden

Spenden von der Steuer absetzen
– Das müssen Sie beachten:

Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach §§ 10b des Einkommensteuergesetzes steuerlich absetzbar.

Spendenbescheinigung und Höhe der Spendenabzugsfähigkeit:

Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung:

Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spenden-Nachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen. Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an Pallium e.V. erhalten Sie hier zum Download:

Download (PDF, 768KB)

Spenden über 300 Euro müssen durch eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung bzw. Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.

Unser Spenderservice – Automatische Spendenbescheinigung:

Pallium e.V. – Verein zur Förderung der Palliativmedizin ist beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit. Spenden an unseren Verein können Sie von der Steuer absetzen.

Wir senden Ihnen bereits ab einer Spendensumme von 50 Euro automatisch eine separate Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu. Wir bestätigen, dass Ihre Zuwendung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne §§ 51ff AO verwendet wird.

Einzelspender bekommen von uns nach Eingang ihrer Spende eine Spendenquittung zugesandt. Spender mit einem regelmäßigen Spendenmodus erhalten im Januar des Folgejahres ihrer Spenden automatisch eine Sammel-Spendenbescheinigung – auf Wunsch stellen wir selbstverständlich auch Einzel-Spendenbescheinigungen aus.

Bitte denken Sie beim Ausfüllen von Überweisungsträgern unbedingt daran, Ihre vollständige Adresse anzugeben.

Spendenkonto

Pallium e.V. – Verein zur Förderung der Palliativmedizin

VerbundVolksbank OWL eG
IBAN: DE53 4726 0121 9223 4567 00
BIC: DGPBDE3MXXX

Förderndes Mitglied: (ich unterstütze den Verein durch meinen Beitrag und erhalte regelmäßig Informationen und Einladungen)
Ordentliches Mitglied: (ich unterstütze den Verein durch meinen Beitrag und möchte stimmberechtigt den Verein mitgestalten)