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Geldauflagen und Bußgelder

Durch die Zuweisung von Geldauflagen / Bußgeldern

tragen Strafrichter und Staatsanwälte nachhaltig dazu bei, die Arbeit des Vereins bei der Förderung der Palliativmedizin und der Unterstützung der Palliativstation der Karl-Hansen-Klinik im Kreis Paderborn zu sichern. 

Geldauflagen sind Vertrauenssache

Bei Ihrer Zuweisung können Sie sicher sein: Wir erfüllen zuverlässig alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen / Bußgeldern:

  • Gemeinnützigkeit
  • Ausschließliche Verwendung der Gelder für den Satzungszweck
  • Mitteilung von Satzungsänderungen
  • Fristgerechte Rechenschaft über Höhe und Verwendung zugewiesener Geldauflagen
  • Auskunft über eingehende und ausstehende Zahlungen

Wir garantieren Ihnen

  • eine schnelle und transparente Abwicklung, die den Datenschutzbestimmungen gerecht wird,
  • eine sofortige Benachrichtigung, sobald Zahlungen eingegangen sind sowie bei Zahlungsverzug.

Ansprechpartnerin für Geldauflagen ist Frau Brigitte Hanf-Pöppe, Tel. 05252 95-4252

Unser Konto

Pallium e.V.
IBAN: DE53 4726 0121 9223 4567 00
BIC: DGPBDE3MXXX
VerbundVolksbank OWL e.G.