Durch die Zuweisung von Geldauflagen / Bußgeldern
tragen Strafrichter und Staatsanwälte nachhaltig dazu bei, die Arbeit des Vereins bei der Förderung der Palliativmedizin und der Unterstützung der Palliativstation der Karl-Hansen-Klinik im Kreis Paderborn zu sichern.Geldauflagen sind Vertrauenssache
Bei Ihrer Zuweisung können Sie sicher sein: Wir erfüllen zuverlässig alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen / Bußgeldern:
- Gemeinnützigkeit
- Ausschließliche Verwendung der Gelder für den Satzungszweck
- Mitteilung von Satzungsänderungen
- Fristgerechte Rechenschaft über Höhe und Verwendung zugewiesener Geldauflagen
- Auskunft über eingehende und ausstehende Zahlungen
Wir garantieren Ihnen
- eine schnelle und transparente Abwicklung, die den Datenschutzbestimmungen gerecht wird,
- eine sofortige Benachrichtigung, sobald Zahlungen eingegangen sind sowie bei Zahlungsverzug.
Ansprechpartnerin für Geldauflagen ist Frau Brigitte Hanf-Pöppe, Tel. 05252 95-4252
Unser Konto
Pallium e.V.
IBAN: DE53 4726 0121 9223 4567 00
BIC: DGPBDE3MXXX
VerbundVolksbank OWL e.G.