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Geldauflagen und Bußgelder

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Durch die Zuweisung von Geldauflagen / Bußgeldern

tragen Strafrichter und Staatsanwälte nachhaltig dazu bei, die Arbeit des Vereins bei der Förderung der Palliativmedizin und der Unterstützung der Palliativstation der Karl-Hansen-Klinik im Kreis Paderborn zu sichern.

Geldauflagen sind Vertrauenssache

Bei Ihrer Zuweisung können Sie sicher sein: Wir erfüllen zuverlässig alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen / Bußgeldern:

  1. Gemeinnützigkeit
  2. Ausschließliche Verwendung der Gelder für den Satzungszweck
  3. Mitteilung von Satzungsänderungen
  4. Fristgerechte Rechenschaft über Höhe und Verwendung zugewiesener Geldauflagen
  5. Auskunft über eingehende und ausstehende Zahlungen

Wir garantieren Ihnen

  • eine schnelle und transparente Abwicklung, die den Datenschutzbestimmungen gerecht wird,
  • eine sofortige Benachrichtigung, sobald Zahlungen eingegangen sind sowie bei Zahlungsverzug.

Ansprechpartnerin für Geldauflagen ist Frau Brigitte Hanf – Tel. 05252 95-4252

Unser Konto

Pallium e.V.
IBAN: DE53 4726 0121 9223 4567 00
BIC: DGPBDE3MXXX
VerbundVolksbank OWL e.G.